Einlagensicherung: So sicher sind Deine Spareinlagen
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Das Wichtigste in Kürze:
- Geldanlagen müssen laut gesetzlicher Einlagensicherung bis 100.000 Euro pro Person pro Bank abgesichert sein.
- Einlagensicherungen bei ausländischen Banken hängen vom Herkunftsland ab. Allgemein gilt, dass auch in den EU-Staaten alle Einlagen bis zu einer Summe von 100.000 Euro abgesichert sind.
- Mit dem sogenannten Bausparkassen-Einlagensicherungsfonds kannst du als Bausparerin oder Bausparer Geldanlagen bis zu einem beliebigen Wert absichern.
Gesichert sind dabei die Sicht-, Termin- und Spareinlagen bspw. auf einem Tagesgeldkonto sowie die auf den Namen lautende Sparbriefe. Im Allgemeinen unterscheidet man zwischen gesetzlicher Einlagensicherung und freiwilliger bzw. privatwirtschaftlicher Einlagensicherung. Je nach Bank und Herkunftsland sind die Einlagen in unterschiedlicher Höhe gesichert. Die Sicherungsgrenze von mindestens 100.000 Euro gilt in der EU jedoch in jedem Fall.
Einlagensicherung bei deutschen Banken
Die Basis der deutschen Einlagensicherung bildet die gesetzliche Einlagensicherung. Nach dieser müssen Geldanlagen bis 100.000 Euro pro Kopf und Bank zu 100% abgesichert sein. Unter besonderen Umständen kann die Sicherungsgrenze auf 500.000 Euro pro Person angehoben werden.
Dies ist beispielsweise der Fall, wenn Du ein hohes Guthaben aus Immobilienverkäufen für private Zwecke vorweisen kannst oder wenn sich Dein Guthaben aufgrund eines besonderen Ereignisses auf dem Girokonto befindet (dazu gehören Heirat, Scheidung, Ruhestand, Geburt oder Tod). Die höhere Sicherungsgrenze ist sechs Monate lang gültig.
Zusätzliche Sicherungssysteme
Ein Großteil der deutschen Banken gehört zusätzlichen Sicherungssystemen an, welche Guthaben in Millionenhöhe zu 100 Prozent absichern. Eines dieser Systeme ist der Einlagensicherungsfonds des Bundesverbandes deutscher Banken e.V., dem beispielsweise die Deutsche Bank oder Postbank angehören.
Die Höhe der darin abgesicherten Geldsumme richtet sich nach der Höhe des haftenden Eigenkapitals der Bank. Dieses liegt derzeit bei 20 Prozent pro Kundin und Kunde. In Deutschland muss jede Bank mindestens 5 Millionen Euro an Eigenkapital vorweisen. Das bedeutet also, dass dadurch mindestens 1 Million Euro pro Kopf und Mitgliedsbank durch den Einlagensicherungsfonds des Bundesverbandes deutscher Banken abgesichert sind.
Eine Ausnahme bilden jedoch Banken, die neu in den Einlagensicherungsfonds eingetreten sind. Wer kürzer als 3 Jahre Mitglied ist, ist lediglich mit 250.000 Euro pro Anlegerin und Anleger abgesichert.
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Volksbanken und Sparkassen wiederum sind in einem eigenen Sicherungssystem verankert. So sind die Sparkassen Mitglied im Sicherungssystem der Deutschen Sparkassen-Finanzgruppe. Bei diesem System wird auf Solidarität gesetzt: Wenn eine Bank pleitegehen sollte, müssen die anderen aushelfen.
Volksbanken unterliegen der BVR Institutssicherung GmbH und der Sicherungseinrichtung des Bundesverbandes der Deutschen Volksbanken und Raiffeisenbanken e.V.. Darüber hinaus gibt es noch andere Einlagensicherungsfonds, wie den Bausparkassen-Einlagensicherungsfonds e.V.. Sie alle decken bis zu 100.000 Euro ab.
Einlagensicherung bei ausländischen Banken
Die Einlagensicherung bei ausländischen Banken ist im Normalfall vom Herkunftsland abhängig. Generell gilt aber, dass in den EU-Staaten alle Einlagen bis zu einer Summe von umgerechnet 100.000 Euro zu 100 Prozent abgesichert sind, auch bei Fremdwährungskonten. Im Tagesgeld- und Festgeldbereich sind insbesondere niederländische Banken in Deutschland aktiv, aber auch aus dem Mittelmeerraum und Osteuropa kommen immer mehr Angebote nach Deutschland. Auch bei diesen sind Einlagen gesetzlich zu 100 Prozent bis 100.000 Euro gesichert.
Generell gilt, dass im Gegensatz zu den meisten deutschen Banken nur die gesetzlich garantierte Mindesthöhe von 100.000 Euro erreicht wird. Wer sich unter dieser Anlagesumme befindet, kann also getrost auch bei ausländischen Banken anlegen. Sollte es zu einer Bankenpleite kommen, wird das Geld relativ schnell und unbürokratisch über die Einlagensicherung in Deutschland abgewickelt.
Einlagensicherung bei Bausparkassen
Bausparkassen sind grundsätzlich sehr gut abgesichert. Um Dein angespartes Bausparguthaben brauchst Du Dir als Bausparerin und -sparer keine Sorgen machen. Wie Banken auch sind Bausparkassen der gesetzlichen Einlagensicherung, der Entschädigungseinrichtung deutscher Banken GmbH, unterlegen. Dies bedeutet, dass Deine Einlagen bis zu 100.000 Euro abgesichert sind.
Doch auch Bausparkassen sichern die Einlagen ihrer Kundinnen und Kunden durch freiwillige Einlagensicherungsfonds ab. Beim Großteil der Bausparkassen handelt es sich hierbei um den Bausparkassen-Einlagensicherungsfonds.
Dieser sichert die Geldanlagen bis zu einem beliebigen Wert ab. Bei öffentlichen Bausparkassen (Landesbausparkassen) greift der Deutschen Sparkassen- und Giroverband. Eine Ausnahme ist die Bausparkasse Schwäbisch-Hall: Sie unterliegt der Sicherungseinrichtung des Bundesverbandes der Volks- und Raiffeisenbanken, die die Kundeneinlagen bis 100.000 € absichern soll.