Emittent: Herausgeber von Wertpapieren und ihre Bedeutung
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Das Wichtigste in Kürze:
- Wer Wertpapiere ausgibt, wird als Emittent bezeichnet. Ein Emittent kann frei entscheiden welche Formen von Wertpapieren er herausgibt.
- Der Weg bis zur Ausgabe der Wertpapiere ist langwierig und erfordert eine intensive Vorbereitungszeit. Um ein Unternehmen an der Börse zu notieren, muss dieses mindestens seit drei Jahren bestehen und die Rechtsform einer Aktiengesellschaft (AG), Europäischen Gesellschaft (SE) oder Kommanditgesellschaft auf Aktien (KGaA) haben.
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Verschiedene Arten von Emittenten
Wer Wertpapiere ausgibt, wird als Emittent bezeichnet. Nicht zwingend müssen diese an der Börse gehandelt werden. Generell können zudem nicht nur Unternehmen als Emittent auftreten, sondern auch Institutionen und Länder. So gibt zum Beispiel die Bundesregierung unter anderem Staatsanleihen heraus und zählt so ebenfalls als Emittentin.
Wertpapierarten und ihre Herausgeber
In den häufigsten Fällen denkt man bei Börsengängen an Aktien. Tatsächlich kann ein Emittent frei entscheiden welche Formen von Wertpapieren er herausgibt. Möglich sind die folgenden Wertpapierarten: Aktien, Anleihen, Optionsscheine oder Zertifikate. Weitere Handelsprodukte der Börsen unterliegen Sonderformen, wie zum Beispiel Fonds. Emittent ist in diesem Fall kein Unternehmen, da es sich bei einem Investmentfonds um eine Sammlung verschiedener Anlagepapiere handelt, sondern eine Kapitalverwaltungsgesellschaft.
Wie wird ein Unternehmen Emittent?
Der Börsengang eines noch nicht börsennotierten Unternehmens wird als Emission oder IPO (engl. Initial public offering) bezeichnet. Die Gründe für einen Börsengang können vielfältig sein, hängen in den meisten Fällen aber mit der Kapitalbeschaffung zusammen. Durch die Investition der Anlegerinnen und Anleger, die Wertpapiere des Unternehmens erwerben (Fachausdruck: zeichnen), wird frisches Kapital in die Unternehmenskassen gespült. Es gibt aber auch weitere Aspekte, die für einen Börsengang sprechen. So sind folgende Intentionen bei einem Börsengang üblich:
- Finanzierung von Expansionen und Neuerungen
- Deckung wachstumsbedingten Eigenkapitalbedarfs
- Bonitätsverbesserung und dadurch verbessertes Kreditrating
- Stärkung der Marke und Erhöhung des Bekanntheitsgrades
- Erhöhung der Attraktivität für Investoren, Kunden, Mitarbeiter
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Der Börsengang
Der Weg bis zur Ausgabe der Wertpapiere ist langwierig und erfordert eine intensive Vorbereitungszeit. Um ein Unternehmen an der Börse zu notieren, muss dieses mindestens seit drei Jahren bestehen und die Rechtsform einer Aktiengesellschaft (AG), Europäischen Gesellschaft (SE) oder Kommanditgesellschaft auf Aktien (KGaA) haben. Außerdem wird eine Prüfung der Börsenreife vorgenommen. Das Unternehmen benötigt zusätzlich eine Bank, die bereit ist den Börsengang zu begleiten. Es folgen mehrere Verhandlungsschritte in denen nicht nur die Transaktionskonditionen festgelegt, sondern auch der rechtlich verbindliche Börsenprospekt gestaltet und nicht zuletzt der angestrebte Emissionspreis berechnet wird. Außerdem wird mittels diverser Marketing-Maßnahmen für den anstehenden Börsengang bei den zukünftigen Investoren geworben.
Bevor der richtige Börsenstart erfolgt, beginnt die Zeichnungsfrist. In dieser können Anlegerinnen und Anleger die neuen Wertpapiere erwerben. Je nach Nachfrage ergibt sich hier der endgültige Emissionspreis der Wertpapiere. Erst wenn dieser Schritt abgeschlossen wird, geht das Unternehmen tatsächlich an die Börse, indem die Wertpapiere ab diesem Zeitpunkt frei gehandelt werden können. Der Emissionspreis startet als sogenannte Erstnotiz den Aktienkurs des Unternehmens.
Einmalemittenten und Daueremittenten
Nach der Erstemission ist es möglich weitere Wertpapiere herauszugeben. Etwa wenn für neue Projekte wieder Kapital benötigt wird. Dann kann der Emittent erneut Wertpapiere herausgeben. Je nach Häufigkeit dieser Emissionen haben sich die Begriffe Einmalemittent (nur eine einzige Herausgabe) und Daueremittenten (regelmäßige Emissionen) etabliert. So gibt beispielsweise die Bundesregierung dauerhaft Anleihen heraus und zählt als Daueremittent. Eine Sonderform sind Unternehmen die beträchtliche Zeit nach ihrem Börsengang erneut Wertpapiere herausgeben. Sie werden häufig wie Neuemittenten behandelt und erhalten erhöhte Aufmerksamkeit von Banken, Anlegern und Medien.