Hand mit Sparschwein 3D

Freistellungsauftrag: Aktien-Gewinne richtig versteuern

5 Minuten Lesezeit
INHALTSVERZEICHNIS
Mit dem Freistellungsauftrag vermeidest Du Steuern
So ist der Ablauf:
Sonderfall Paare
Abgeltungssteuer nachträglich über Einkommensteuer zurückholen
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Carmen Kunkel
Finanzexpertin bei zaleo.
Sobald Du Geld auf einem Sparkonto anlegst oder Wertpapiere handelst, solltest Du einen Freistellungsauftrag erteilen. Mit ihm vermeidest Du es, Abgeltungssteuern auf Deine Erträge zu zahlen. Der Auftrag lohnt sich auch schon bei geringen Renditen.
Das Wichtigste in Kürze:
  • Hast Du Kapitalerträge, also Gewinne aus Aktienverkäufen, Dividenden oder Zinsen auf Sparkonten, zahlst Du Abgeltungssteuer.
  • Die Steuer beträgt 25 Prozent plus Solidaritätszuschlag und ggf. Kirchensteuer (bei der Kapitalertragsteuer wurde der Soli 2021 nicht abgeschafft)
  • Mit einem Freistellungsauftrag vermeidest Du die Steuer bis zu einer bestimmten Grenze, dem Sparer-Pauschbetrag.
  • Dieser Freibetrag beträgt 1.000 Euro pro Jahr für Singles und 2.000 Euro für Paare. Alles, was darüber geht, wird normal versteuert.
  • Den Freistellungsauftrag musst Du aktiv bei Deiner Bank beantragen. Er gilt je nach Wunsch entweder für ein Jahr oder unbegrenzt. Wir haben eine PDF-Vorlage für Dich.
  • Hast Du Produkte bei mehreren Banken, musst Du den Wert je nach Renditechancen splitten.
  • Dank des Freistellungsauftrags sparst Du viele hundert Euro, wie unser Rechenbeispiel zeigt.
  • Um an der Börse handeln zu können, brauchst Du ein Depotkonto. Sieh Dich in unserem Vergleich um:

Mit dem Freistellungsauftrag vermeidest Du Steuern

In Deutschland müssen Kapitalerträge versteuert werden. Zu diesen zählen unter anderem Zinsen sowie Ausschüttungen von Fonds, Dividenden und Kursgewinne aus Wertpapiergeschäften. 25 Prozent Deiner Erträge führt der Staat als Abgeltungssteuer ab. Der Betrag wird automatisch von der Bank an das betreffende Finanzamt überwiesen.
Mit einem Freistellungsauftrag kannst Du das verhindern: Übersteigen Deine Erträge pro Jahr nicht mehr als 1.000 Euro (als Single) bzw. 2.000 Euro (als Ehepaar), musst Du dank Freistellungsauftrag keine Steuern zahlen. Dazu musst Du allerdings aktiv werden und den Antrag ausfüllen – automatisch passiert das nicht.
Erteilst Du keinen Freistellungsauftrag oder sind Deine Kapitalerträge höher als der Sparer-Pauschbetrag von 1.000 bzw. 2.000 Euro, werden die 25 Prozent (plus Solidaritätszuschlag und ggf. Kirchensteuer) Deiner Erträge automatisch als Abgeltungssteuer abgeführt. Du kannst Dein Geld auch nachträglich über die Steuererklärung zurückholen – mit dem Freistellungsauftrag ist es jedoch einfacher und schneller.
Konkret heißt das:
  • Ohne Freistellungsauftrag zahlst Du immer auf Deine gesamten Erträge Steuern.
  • Mit Freistellungsauftrag zahlst Du auf Erträge bis 1.000 bzw. 2.000 Euro keine Steuern.
  • Ab 1.001 bzw. 2.001 Euro zahlst Du auf den Wert Steuern, der die Grenze übersteigt.

Unsere Top 3-Depotkonten

Depot
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finanzen.net zero
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Dass sich der Freistellungsauftrag durchaus lohnt, zeigt unser Rechenbeispiel.

Rechenbeispiel: Mit und ohne Freistellungsauftrag

Nehmen wir an, Du hast im Jahr als alleinstehende Person Erträge aus einem Aktiendepot von 1.500 Euro. Vergleichen wir nun zwei Optionen: 1. Du zahlst Steuern auf den Gesamtertrag, weil Du keinen Freistellungsauftrag erteilt hast. 2. Du zahlst Steuern auf den Betrag, der unter dem Pausch-Betrag liegt (1.500 Euro – 1.000 Euro = 500 Euro)
Freistellungsauftrag Beispiel
Die Ersparnis ist also enorm. Und Du musst nur einen Antrag stellen, um zu verhindern, dass Dir die Steuer abgezogen wird.
Freistellungsauftrag PDF
Alleinstehenden Personen steht für alle Kapitaleinkünfte eines Jahres auf allen Depots und Konten ein Freibetrag von 1.000 Euro zu.
Bei Eheleuten verdoppelt sich der Betrag, folglich stehen euch also 2.000 Euro zu. Mit einem Freistellungsauftrag kannst Du die Steuerzahlung  von 25 Prozent vermeiden. Den Antrag stellst Du Direkt bei Deiner Bank bzw. Deinen Banken.

So ist der Ablauf:

  • Antrag ausfüllen: Du musst selbst aktiv werden, wenn Du die Abgeltungssteuer vermeiden willst. Sonst zieht die Bank automatisch die Steuer ein. Fülle einfach unser PDF aus oder nutze das Formular, das Deine Bank bereitstellt. Eventuell kannst Du das auch direkt im Online-Banking machen.
  • Frist setzen – oder nicht: Du kannst den Freistellungsauftrag auf ein Jahr befristen oder bis auf Widerruf stellen. Die zweite Variante empfiehlt sich, weil Du dann nicht jedes Jahr einen neuen Antrag stellen musst. Wechselst Du die Bank, kannst Du den Auftrag jederzeit widerrufen.
  • Antragszeitraum: Freistellungsaufträge gelten in der Regel ab dem 1. Januar des neuen Kalenderjahres bis zum 31.12. desselben Jahres. Je nach Bank kann es eine Frist geben, bis zu der Du den Antrag im Vorjahr einreichen musst. Aktuelle Freistellungsaufträge kannst Du jederzeit ändern, umverteilen oder löschen. Nur die, die aus bereits vergangenen Jahren kannst Du im Nachhinein nicht mehr verändern.
Tipp
Bestenfalls füllst Du den Freistellungsauftrag Direkt aus, wenn Du ein Depot oder ein anderes Anlagekonto eröffnest. Dann vergisst Du es nicht.
  • Steuer-ID mitteilen: Du brauchst Deine Steueridentifikationsnummer für den Freistellungsauftrag. Diese findest Du beispielsweise auf Deinem letzten Steuerbescheid.
  • Kündigen bei Kontoschließung: Denk dran, den Freistellungsauftrag wieder löschen zu lassen, wenn Du die Bank wechselst. Sonst läuft er weiter und Dir bleibt eventuell nicht mehr genug Freibetrag für andere Konten übrig.

Sonderfall Paare

Ehe- und Lebenspartner, die unter der gleichen Adresse gemeldet sind, können einen gemeinschaftlichen Freistellungsauftrag erteilen. In unserem Freistellungsauftrags-PDF kannst Du angeben, ob der Freistellungsauftrag für eine oder zwei Personen gilt. Im Anschluss müsst ihr nur noch beide unterschreiben und der Auftrag ist gültig. Ändert sich aufgrund einer Heirat der Nachname, wird ein neuer Freistellungsauftrag benötigt. Grundsätzlich können (Ehe-)paare aber auch zwei unabhängige Freistellungsaufträge erteilen.

Lebenspartner-übergreifende Verlustverrechnung

Ein gemeinsamer Freistellungsauftrag ist immer auch ein Antrag auf eine Lebenspartner-übergreifende Verlustverrechnung. Das bedeutet, die Bank verrechnet die Gewinne oder Verluste eurer Konten, egal ob Einzel- oder Gemeinschaftskonten, miteinander. Das geschieht einmal zum Jahresende und unabhängig davon, ob Paare in der Steuererklärung gemeinsam oder getrennt verlangt werden.
Betrag auf mehrere Banken verteilen
Hast Du mehrere Konten bei derselben Bank, reicht ein Freistellungsauftrag. Dann werden die gesamten Erträge einfach zusammengerechnet, bis 1.000 bzw. 2.000 Euro erreicht sind. Anders ist es, wenn Du Konten bei verschiedenen Banken hast. Dann benötigt jede Bank einen eigenen Auftrag. Achte darauf, den Pausch-Betrag sinnvoll zu verteilen. Dazu musst Du Deine erwartete Rendite realistisch einschätzen.
Hierfür schaust Du am besten die vergangenen Erträge an und schätzt sie für das kommende Jahr. Bei Sparkonten mit festen Zinsen kannst Du den Ertrag auch einfach mit einem Online-Tool ausrechnen. Den Restbetrag verwendest Du dann einfach für Deine Depot-Erträge. Ändert sich nachträglich etwas an Deiner Finanzsituation – beispielsweise weil Du ein Depotkonto eröffnest – musst Du den Auftrag ändern. Das kannst Du oft selbst im Online-Banking machen.

Abgeltungssteuer nachträglich über Einkommensteuer zurückholen

Hast Du die Erträge nicht korrekt geschätzt und falsch auf die Konten verteilt, kann es passieren, dass zu viel Abgeltungssteuer ans Finanzamt gezahlt wird. Das ist an sich kein Problem, aber mit Aufwand verbunden.
Über die Einkommenssteuer holst Du das Geld ganz einfach zurück, das zu Unrecht versteuert wurde. Zu diesem Zweck gibt es in der Steuererklärung ein Formular, das mit „Einkünfte aus Kapitalvermögen“ betitelt wird. Hier trägst Du einfach Deine Erträge und abgeführten Steuern ein, sodass die falsche Abrechnung berichtigt werden kann. Die meisten Banken und Broker stellen Dir übrigens eine Steuerbescheinigung aus, mit deren Hilfe Du die Felder in der Steuererklärung leicht ausfüllen kannst.
Das gleiche kannst Du übrigens auch machen, wenn Du es versäumt hast, Dir einen Freistellungsauftrag zu holen.

Tipp: Mit Steuersoftware Steuern sparen

Gerade im Bereich Aktien und Börse sind Fragen wie „Wie werden Aktien versteuert?“ oder „Wie gebe ich Aktien in der Steuererklärung an?“ nicht immer einfach und schnell zu beantworten – es gibt zu viele Fallstricke und Sonderregelungen. Deswegen unser Tipp: Mit einer guten Steuersoftware kannst Du Dir bei der Steuererklärung unter die Arme greifen lassen und erfährst, wo Du noch Steuern sparen kannst. Wir haben uns für Dich drei Anbieter genauer angeschaut.
  • Smartsteuer: Mit dem Programm von Smartsteuer beantwortest Du in Form eines Interviews Schritt für Schritt alle relevanten Fragen. Die Fragen sind dabei so formuliert, dass auch Laien sie gut verstehen können. Steuertipps und Fehlerprüfung sind inklusive, eine Installation der Software ist nicht notwendig. Hier gehts zu Smartsteuer
  • Steuermachen: Steuermachen ist keine Software. Stattdessen reichst Du Deine Steuerunterlagen online ein und ein Experte oder eine Expertin kümmert sich um den Rest. Die Klärung offener Fragen im persönlichen Gespräch ist inklusive. Hier gehts zu Steuermachen

Alternative Nichtveranlagungs-Bescheinigung

Statt des Freistellungsauftrags bietet sich auch ein Formular mit dem sperrigen Namen Nichtveranlagungs-Bescheinigung an. Wenn Du diese ausfüllst, zahlst Du ebenfalls keine Abgeltungssteuer. Das geht allerdings nur, wenn Deine Einkünfte so gering sind, dass Du sowieso nie den Freibetrag von 1.000 Euro erreichst. Das lohnt sich also vor allem für Minijobber oder Studierende.
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