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Insiderhandel: Profitsteigerung durch sensible Daten

8 Minuten Lesezeit
INHALTSVERZEICHNIS
Was ist Insiderhandel?
Rechtliche Regelung von Insidertrades
Überwachung des Insiderhandels Durch die BaFin
Echter und unechter Insiderhandel
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Carmen Kunkel
Finanzexpertin bei zaleo.
Aktienkurse von Unternehmen sind zum Teil erheblichen Kursschwankungen unterworfen. In vielen Fällen sind diese Schwankungen auf gravierende Änderungen in der Unternehmensführung oder der Unternehmensstruktur zurückzuführen, etwa wenn ein Unternehmen von einem anderen aufgekauft wird, oder wenn ein Insolvenzantrag gestellt werden muss. An den Börsen gibt es bestimmte Regelungen dafür, wie das betroffene Unternehmen bzw. das Management dieses Unternehmens mit den Informationen über die Veränderungen verfahren muss. Kommt es zu Verstößen gegen diese Regelungen, kann Insiderhandel vorliegen.
Das Wichtigste in Kürze:
  • Bei Insiderhandel verwendet eine Person Insiderinformationen für Wertpapiergeschäfte an der Börse, um den eigenen Profit oder den Profit Dritter zu steigern.
  • Insiderhandel ist strafbar und kann eine Freiheitsstrafe von bis zu fünf Jahren nach sich ziehen.
  • Aktien zu kaufen, die auch Insider gekauft haben, ist dagegen legal. Um Aktien kaufen zu können, brauchst Du zunächst ein Depot. Sieh Dich in unserem Vergleich nach dem passenden um:

Was ist Insiderhandel?

Bei Insiderhandel verwendet eine Person Insiderinformationen für Wertpapiergeschäfte an der Börse, um den eigenen Profit oder den Profit Dritter zu steigern. In Deutschland ebenso wie in den meisten Mitgliedsstaaten der Europäischen Union und in den USA ist es verboten, Insiderwissen auszunutzen. Insiderhandel erfüllt den Tatbestand der Korruption und hat entsprechend strafrechtliche Konsequenzen.

Welche Personen gelten als Insider?

Ein Insider verfügt über Insiderdaten, beispielsweise aufgrund seiner beruflichen Stellung. Das bedeutet, er weiß von bestimmten Umständen und Entwicklungen rund um börsennotierte Unternehmen, die der Öffentlichkeit (noch) nicht bekannt gemacht wurden und die die Aktienkurse deutlich beeinflussen könnten. Zu Insidern gehören zum Beispiel Aufsichtsrats- oder Vorstandsmitglieder, aber auch Wirtschafts- oder Unternehmensprüfer sowie Rechtsanwälte oder Notare können Insider sein. Allerdings muss man nicht unbedingt eine bestimmte berufliche Stellung inne haben, um als Insider zu gelten. Im Prinzip sind alle Menschen Insider, die mehr oder weniger zufällig an geheime Daten oder Informationen von börsennotierten Unternehmen kommen.

Was genau sind Insiderdaten?

Insiderdaten sind Daten und Pläne eines Unternehmens, die nur einem eingeschränkten Personenkreis bekannt sind. Werden solche Daten öffentlich, haben sie in der Regel erhebliche Kursschwankungen zur Folge. Konkret gelten Daten als Insiderdaten, die beispielsweise den Umsatz eines Unternehmens festhalten. Auch das Wissen über Fusionsgespräche zwischen zwei Unternehmen, über einen bevorstehenden Insolvenzantrag oder über Personalveränderungen in einem Unternehmen zählt zu Insiderdaten.

Welche Wertpapiere bezeichnet man als Insiderpapiere?

Als Insiderpapiere werden alle Finanzinstrumente bezeichnet, die für den börslichen und außerbörslichen Handel zugelassen sind und für den Insiderhandel missbraucht werden.
Organisierter Markt
Organisierte Märkte sind Finanzmärkte, bei denen der Wertpapierhandel staatlich geregelt ist. Einer der organisiertesten Märkte ist die Frankfurter Börse. Das Gegenteil sind unorganisierte Märkte wie zum Beispiel der Graue Kapitalmarkt. Auf diesen Märkten findet der Handel ohne staatliche Aufsicht statt. Entsprechend hoch ist das Verlustrisiko.
Das bedeutet, dass im Prinzip alle Aktien etc., die an organisierten Märkten gehandelt werden, zu Insiderpapieren werden können. Erhält also beispielsweise der Manager eines Unternehmens kursrelevante Informationen und nutzt er diese zum Kauf von Aktien, dann gelten die von ihm gekauften Aktien als Insiderpapiere. In den meisten Fällen werden hochspekulative Derivate für Insidertrades missbraucht, weil das die Wertpapiere sind, mit deren Handel man die größtmögliche Rendite erzielen kann.

Rechtliche Regelung von Insidertrades

Insiderhandel ist strafbar und kann eine Freiheitsstrafe von bis zu fünf Jahren nach sich ziehen. Das bedeutet allerdings nicht, dass es Insidern generell verboten ist, Wertpapiere an der Börse zu handeln: Jeder darf Aktien kaufen oder verkaufen. Ebenfalls nicht verboten ist es, Insiderinformationen zu besitzen, denn vor allem in Führungspositionen ist der Einblick in bestimmte Daten für die Unternehmensleitung unbedingt notwendig.
Director’s Dealings
Insidergeschäfte werden auch Director’s Dealings genannt und in den meisten Fällen von Mitgliedern des Managements börsennotierter Aktiengesellschaften ausgeführt. In Deutschland besteht für diese Geschäfte seit 2002 eine gesetzliche Meldepflicht bei der BaFin.

Überwachung des Insiderhandels Durch die BaFin

Stehen in einem börsennotierte Unternehmen Veränderungen an, die sich erheblich auf den Aktienkurs auswirken könnten, müssen diese Veränderungen in Deutschland sofort nach dem internen Bekanntwerden der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht, kurz BaFin, gemeldet werden. Diese Meldungen werden Ad-hoc-Mitteilungen oder Börsenmitteilungen genannt. Sie sollen verhindern, dass kursrelevante Informationen einem bestimmten Personenkreis, den Insidern, vorbehalten bleiben. Neben der Annahme von Ad-hoc-Mitteilungen hat die BaFin als Finanzmarktaufsichtsbehörde unter anderem die Aufgabe zu kontrollieren, ob die gesetzlichen Vorschriften sowohl beim börslichen als auch beim außerbörslichen Handel eingehalten werden. Dazu verwendet sie eine spezielle Software, mit der auffällige Kursschwankungen oder verdächtige Umsätze beobachtet und untersucht werden können. Insidergeschäfte, die mittels dieser Software aufgespürt werden, bringt die BaFin gegebenenfalls zur Anzeige.
Der Erfolg der BaFin und damit der Erfolg der Strafverfolgung verbotener Insiderkäufe und -verkäufe ist allerdings eher mäßig. Das liegt unter anderem daran, dass Aktienkurse von vielen Faktoren beeinflusst werden. Entsprechend ist es meistens nur sehr schwer zu beweisen, dass ein Insidertrade für Kursschwankungen verantwortlich war. Zu gerichtlichen Prozessen oder gar Verurteilungen aufgrund von illegalem Insiderhandel kommt es entsprechend selten. Bei der Strafverfolgung bereitet der BaFin das Darknet zusätzlich Probleme, denn die IP-Adressen von Usern des Darknets können üblicherweise nicht nachverfolgt werden.
Verschiedene illegale Plattformen des Darknets werden deshalb immer wieder dazu genutzt, gezielt Insider anzuwerben. Ziel ist es, mit deren Informationen kriminelle Geschäfte zu ermöglichen.
Insiderhandel Beispiel
Einige Beispiele für die Aufdeckung von Insidergeschäften gibt es aber doch. Franz Steinkühler, der frühere IG Metall-Vorstandsvorsitzende, wusste in seiner Eigenschaft als Aufsichtsratsmitglied der Daimler-Benz AG von dem bevorstehenden Umtausch von Mercedes- in Daimleraktien. Diese Informationen hatte er illegalerweise an Verwandte weitergegeben. Aufgrund des zunehmenden Drucks der Öffentlichkeit trat er kurze Zeit später als Vorsitzender der IG-Metall zurück.
Ein andere Fall ist der des Vorstands der Aktiengesellschaft Deutsche Börse, Carsten Kengeter. Er hatte im Rahmen eines Vorstandsvergütungsprogramms im großen Stil Aktien an der Börse gekauft. Erst kurz danach wurden Fusionspläne der Deutschen Börse mit der Londoner Börse London Stock Exchange (LSE) bekannt gegeben. Aufgrund dieser Bekanntgabe kam es zu signifikanten Kursschwankungen, aus denen Kengeter Profit schlagen konnte.

Echter und unechter Insiderhandel

Auf der Suche nach dem Begriff „Insiderhandel“ gelangt man immer wieder auf Seiten, die damit werben, Insiderdaten für die breite Öffentlichkeit zugänglich zu machen. Meist handelt es sich dabei allerdings lediglich um eine Aufstellung der gemeldeten, also legalen Transaktionen von Vorstandsmitgliedern verschiedener Aktiengesellschaften. Anhand dieser Listen kann entsprechend nachvollzogen werden, wann das Vorstandsmitglied einer AG welche Aktien gekauft oder verkauft hat. Als Kleinanleger hat man die Möglichkeit, sich an diesen Listen zu orientieren und dieselben Aktien zu kaufen wie beispielsweise der Manager der Siemens AG. Bei solchen Transaktionen handelt es sich aber keineswegs um Insiderhandel: Aktien zu kaufen, die auch Insider gekauft haben, ist legal.
Allerdings empfiehlt es sich, die Informationen auf diesen Seiten genau zu prüfen, bevor man tatsächlich in eine der aufgelisteten Aktien investiert. Oftmals handelt es sich um unseriöse Anbieter, die in der Regel nur so tun, als hätten sie Insiderwissen. Der satte Gewinn, der beim Kauf einer dieser Aktien versprochen wird, bleibt deshalb meist aus.
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