Kleinaktionär: So gelingt der Börseneinstieg
22.08.2023
4 Minuten Lesezeit
Das Wichtigste in Kürze:
- Kleinaktionäre, auch Minderheitsaktionäre genannt, sind Aktiengesellschaft. Sie besitzen im Gegensatz zu Großaktionären meist nur wenige Aktien.
- Für Dich als Anfänger ist es sinnvoll, verschiedene einzelne Aktien zu erwerben – das heißt nicht nur auf unterschiedliche Unternehmen, sondern auch zu setzen.
- Um an der Börse voll durchzustarten, brauchst Du zunächst ein Wertpapierdepot. In unserem Vergleich findest Du das passende Depot für Dich!
Was sind Kleinaktionäre?
Wie der Name verrät, besitzt ein Kleinaktionär im Gegensatz zum Großaktionär meist nur wenige Aktien. Kleinaktionäre, auch Minderheitsaktionäre genannt, sind Teilhaber einer Aktiengesellschaft. Dabei spielt die Anzahl der Anteile eine große Rolle: Da Anleger mit jedem Aktienkauf auch Stimmrechte erwerben, steigt deren Einfluss mit der Anzahl der erworbenen Anteile. Vor dem Hintergrund, dass manche Unternehmen Millionen an Aktien verkaufen, lässt sich erschließen, dass der Einfluss eines einzelnen Kleinanlegers in diesen Fällen meist überschaubar ist. Aber dennoch kann sich der Einsatz lohnen.
Vereinfachter Börseneinstieg
Es ist heutzutage sehr viel leichter für Privatpersonen geworden, in den Börsenhandel einzusteigen. Das liegt zum einen daran, dass man sich einfacher zu den handelbaren Produkten informieren kann. Zum Beispiel über spezielle Einsteigerliteratur oder Web-Angebote. Darüber hinaus sind die Kosten pro Order stetig gesunken. Einige Banken bieten inzwischen auch Depots ohne Jahresgebühr und Orderkosten.
Anlageprodukte für Einsteiger
ETFs, Exchange Traded Fonds, gelten als echte Alternativen für Sparbücher, auf die es aktuell so gut wie keine Zinsen gibt. Dabei handelt es sich meist um Aktienfonds, die einen bestimmten Index, zum Beispiel den DAX 30 (die Wertentwicklung der 30 größten Unternehmen in Deutschland) nachbilden. ETFs sind relativ risikoarm und eignen sich daher für Börseneinsteiger. Denn auch wenn es zu kurzfristigen Verlusten kommt – eine langfristige Anlage gleicht meist vereinzelte Tiefs aus.
So klappt der Börseneinstieg
Tipps für Anfänger und viel Wissenswertes rund um geeignete Anlageprodukte erfährst Du in unserem Ratgeber Aktien für Anfänger.
Für Anfänger ist es sinnvoll, verschiedene einzelne Aktien zu erwerben – das heißt nicht nur auf unterschiedliche Unternehmen, sondern auch verschiedene Branchen zu setzen. Auf diese Weise kannst Du als Kleinaktionär das Risiko streuen. Wichtig dabei: Du solltest nur mit Produkten handeln, die Du auch verstehen und deren Risiko Du folglich realistisch einschätzen kannst. Doch Kleinaktionäre können nicht nur Gewinne an der Börse erzielen. Sie können auch als „kleiner“ Anteilseigner Einfluss auf die AG ausüben.
Unsere Top 3-Depotkonten
Wie können Kleinaktionäre Einfluss auf die AG nehmen?
Den Einfluss der Kleinaktionäre regelt das sogenannte Aktiengesetz (AktG) sowie der Unternehmenspolitik der jeweiligen AG, die in der Satzung festgeschrieben ist. Der Einfluss der Kleinaktionäre hängt meist auch mit der Aktionärsstruktur zusammen: Je höher die Anzahl an Kleinaktionären in der AG, desto mehr müssen ihre Interessen in der Regel von der Unternehmensleitung berücksichtigt werden.
Rechte der Kleinaktionäre
Das Aktiengesetz benennt eine Reihe an Rechten, die für alle Aktionäre gelten: So ist jeder Aktionär am Unternehmensgewinn in Form der Dividende beteiligt. Die Höhe der Dividende schlägt meist der Vorstand gemeinsam mit dem Aufsichtsrat vor. Anschließend stimmen alle Aktionäre auf der jährlichen Hauptversammlung über den Vorschlag des Unternehmens ab – eine viel genutzte Möglichkeit für Kleinaktionäre, um ihre Forderungen einzubringen. Jeder Aktionär besitzt per Gesetz ein Teilnahmerecht an dieser Versammlung und kann seine Stimmrechte nutzen, wenn zum Beispiel die Mitglieder des Aufsichtsrats zur Wahl stehen. Allerdings greift die Hauptversammlung nicht in das Tagesgeschäft des Unternehmens ein – das bleibt Sache des Vorstands und Aufsichtsrats. Darüber hinaus verfügt jeder Aktionär über ein Auskunftsrecht. Dieses besagt, dass der Vorstand auf Verlangen des Aktionärs auf der Hauptversammlung Auskunft über Angelegenheiten der Gesellschaft geben muss. Allerdings nur, wenn diese Information zur Beurteilung eines Tagesordnungspunktes benötigt wird.
Kleinaktionäre: Schutzgemeinschaft zur Interessenvertretung
Kleinaktionäre nur als kleine Fische zu sehen, wäre dennoch zu kurz gedacht. Damit Kleinanleger ihre Position gegenüber einer Aktiengesellschaft stärken können, haben sie sich in Verbänden zusammengeschlossen. Einer der bekanntesten ist die Schutzgemeinschaft der Kleinaktionäre, kurz SdK. Als Verband der Kleinaktionäre vertritt die Schutzgemeinschaft die Interessen aller Kleinanleger. So informiert die SdK diese nicht nur fortlaufend über ihre Rechte, sondern vertritt diese unter anderem auch bei Rechtsstreitigkeiten. Inzwischen nennt sich die SdK „Schutzgemeinschaft der Kapitalanleger“ und setzt sich damit nicht mehr nur für Klein-, sondern alle Anleger ein.