Verschiedene Kreditkarten aufgefächert

Kreditkarte kündigen: Anleitung und PDF-Vorlage

4 Minuten Lesezeit
INHALTSVERZEICHNIS
Wie kannst Du kündigen?
An wen musst Du das Kündigungsschreiben senden?
Was muss ins Formular?
Gibt es eine Kündigungsfrist?
Kreditkarte kündigen kann sich lohnen
Kann die Bank kündigen?
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Jasmin Ludwig
Finanzexpertin bei zaleo.
Eine Kreditkarte zu kündigen ist oft genauso leicht wie die Beantragung. Damit dennoch alles glatt läuft, haben wir Dir hier eine Anleitung, eine Musterkündigung und einige Tipps zusammengestellt.
Das Wichtigste in Kürze:
  • Am einfachsten kündigst Du Deine Kreditkarte immer noch auf dem postalischen Weg. Wir haben eine Kündigungsvorlage als PDF für Dich.
  • Achte darauf, welches Kündigungsdatum Deine Bank Dir meldet, nachdem sie Deine Kündigung bearbeitet und bestätigt hat. Danach solltest Du die Karte nicht mehr nutzen.
  • Kreditkarte kündigen kann sich lohnen. Banken überbieten sich bei Kreditkarten ständig mit neuen, noch besseren Angeboten und Du profitierst davon. Finde die richtige Kreditkarte in unserem Vergleich:

Wie kannst Du kündigen?

In den meisten Fällen reichst Du die Kündigung schriftlich per Post ein. Es gibt auch Anbieter, bei denen Du im Online-Banking kündigen kannst. Am sichersten ist aber noch immer der Postweg.
PDF-Vorlage: Kreditkarte kündigen
Mit unserer PDF-Vorlage kannst Du Deine Kreditkarte ganz einfach und ohne viel Aufwand kündigen.

An wen musst Du das Kündigungsschreiben senden?

Den Kreditkartenvertrag kündigst Du dort, wo Du ihn abgeschlossen hast. Üblicherweise ist das Deine Bank als Herausgeber der Kreditkarte. Bei den meisten Kreditkarten handelt es sich um VISA oder Mastercard, die ihre Karten immer in Kooperation mit einer Bank herausgeben. Lediglich bei American Express verhält es sich anders: Diese werden im Alleingang herausgegeben. Du kündigst sie also direkt bei der Kartengesellschaft.

Was muss ins Formular?

Beim Kündigungsschreiben musst Du bestimmte Formalitäten beachten, damit die Kündigung rechtlich sicher ist, schnell abgewickelt werden kann, und der Prozess nicht unnötig verkompliziert wird. Oder Du nutzt unsere Vorlage.
Folgende Daten solltest Du unbedingt in das Formular aufnehmen:
  • Deine persönlichen Daten und Deine Adresse
  • Adresse des Empfängers
  • Kreditkartennummer, ggfs. auch Kundennummer (keine PIN oder Prüfnummer!)
  • Kündigungszeitpunkt
  • Bitte um schriftliche Bestätigung der Kündigung
  • Persönliche Unterschrift

Optionale Ergänzung: Einzugsermächtigung entziehen

Hast Du der Bank oder Sparkasse eine Einzugsermächtigung erteilt, beispielsweise für den Einzug der Kreditkartengebühr, musst Du im Vordruck außerdem einen Widerruf der Einzugsermächtigung ergänzen.

Optionale Ergänzung: Guthaben auszahlen

Befindet sich auf dem Kreditkartenkonto noch Guthaben, solltest Du es mit einer Bitte um Auszahlung auf ein weiterhin bestehendes Konto zurückfordern. Alternativ kannst Du das Geld auch auf ein Girokonto Deiner Wahl überweisen.

Optionale Ergänzung: Schulden begleichen

Sind noch Ratenzahlungen offen, kannst Du angeben, dass die offenen Schulden von einem Referenzkonto abgebucht werden. Das Kreditkartenkonto sollte zum angestrebten Kündigungstermin ausgeglichen sein, sonst ist die Kündigung möglicherweise nicht Durchführbar. Am besten bist Du aber proaktiv und begleichst etwaige Schulden auf dem Kreditkartenkonto selbst.

Karte entsorgen – ja oder nein?

Manche Banken verlangen, dass Du ihnen die Karte zuschickst, damit sie fachgerecht entsorgt werden kann. Anderen genügt es, dass Du die Karte selbst entsorgst. Wie Du hier vorgehst, erfährst Du im Ratgeber Kreditkarte entsorgen.

Gibt es eine Kündigungsfrist?

Alle Kreditkarten haben eine begrenzte Gültigkeitsdauer. Das ist auf der Kreditkarte mit Monats- und Jahresangabe (M.M./J.J.J.J.) vermerkt. Sie gilt bis zum jeweiligen Monatsende. Kündigst Du die Kreditkarte nicht, verlängert sich die Gültigkeit meist automatisch um ein weiteres Jahr.
Kurz vor Ablauf der alten Kreditkarte erhältst Du per Post eine neue Kreditkarte mit neuem Ablaufdatum. Das bedeutet, dass die meisten Banken auf eine spezielle Kündigungsfrist verzichten. Ist das der Fall, kündigst Du üblicherweise einfach „zum nächstmöglichen Zeitpunkt“ oder zum Ende des laufenden Monats.
Gerade bei gebührenpflichtigen Kreditkarten empfiehlt es sich jedoch nicht, sie noch vor Ablauf der Gültigkeitsdauer zu kündigen. Die Bank ist bei einer vorzeitigen Kündigung nicht verpflichtet, die gegebenenfalls schon bezahlte Jahresgebühr für die Kreditkarte zurückzuerstatten. Kündigst Du also vor Ablauf der Gültigkeit, kann es sein, dass Du auf der Jahresgebühr sitzen bleibst. Andere wiederum sind kulant und zahlen Dir die Gebühr anteilig zurück.

Manche Banken setzen Kündigungsfrist

Es gibt aber auch Banken, die auf einer Kündigungsfrist bestehen. Diese Frist beträgt dann üblicherweise drei Monate. Wann genau Du in diesem Fall kündigen musst, ob zum Ende des Monats, des Quartals, des Jahres oder zu einem anderen Stichtag, kannst Du den Vertragsbedingungen entnehmen.
Achtung: Karte nicht mehr nutzen
Achte darauf, welches Kündigungsdatum Deine Bank Dir meldet, nachdem sie Deine Kündigung bearbeitet und bestätigt hat. Danach solltest Du die Karte nicht mehr nutzen. Sonst kann es passieren, dass Du ab dem Stichtag Zahlungen nicht Durchführen kannst. Außerdem ist es möglich, dass Zahlungen doch noch Durchgehen und später teuer rückgebucht werden müssen.

Kreditkarte kündigen kann sich lohnen

Banken überbieten sich bei Kreditkarten ständig mit neuen, noch besseren Angeboten. Ähnlich wie bei einem Mobilfunkvertrag kann es sich deshalb durchaus lohnen, immer mal wieder zu prüfen, ob die alte Kreditkarte noch auf dem neuesten Stand ist. Ein Kreditkartenwechsel ist dann sinnvoll, wenn Du feststellst, dass die Konditionen der alten Kreditkarte überholt sind bzw. es mittlerweile Kreditkarten mit vorteilhafteren Konditionen gibt. Hast Du Dich für einen Kreditkartenwechsel entschieden, gibt es zwei Möglichkeiten.
  • Du wechselst NUR die Kreditkarte, nicht aber den Herausgeber. Dann bleibt Dir oft auch die Kündigung der alten Kreditkarte erspart. Du suchst Dir stattdessen einfach eine neue bei Deinem Anbieter heraus – das geht teils auch Direkt übers Online-Banking. Allerdings bist Du dann auch an die Auswahl des Anbieters gebunden.
  • Du wechselst Karte UND Herausgeber. Entscheidest Du Dich für diesen Weg, kommst Du um die Kündigung der alten Kreditkarte nicht herum. Andererseits hat der Wechsel des Herausgebers einen entscheidenden Vorteil. Bei der neuen Kreditkarte hast Du die freie Auswahl aus allen Kreditkartenangeboten des Marktes.

Unsere Top 3-Kreditkarten

Mastercard GOLD
Advanzia Bank
4,5
Jahresgebühr jährlich
0,00 €
Barclays Visa
Barclays
40 € Bonus
Produktdetails
4,3
Jahresgebühr jährlich
0,00 €
Blue Card
American Express
4,2
Jahresgebühr jährlich
0,00 €

Bei Wechsel Kartennummer anpassen

Nutzt Du eine neue Karte, achte darauf, die Kartennummer überall dort zu ändern, wo Du sie als Zahlungsmittel hinterlegt hast. Das gilt beispielweise bei Online-Shops oder Paypal. Sammle am besten schon vorher alle Zahlungsstellen, indem Du die Kartenabrechnungen der letzten Monate durchgehst.
Grundsätzlich solltest Du auf Folgendes achten: Erst die neue Karte beantragen, danach die alte Karte kündigen. Sonst kann es passieren, dass Du einige Zeit gar keine Kreditkarte hast. Es kann manchmal etwas dauern, bis Du die neue Karte erhältst.

Kann die Bank kündigen?

Eine Kreditkarte kann von beiden Seiten gekündigt werden – also theoretisch auch von Deiner Bank. Das ist jedoch nicht oft der Fall. Ein Grund kann sein, dass Du die Sorgfaltspflicht missachtet hast. Zum Beispiel wenn Du die Karten-PIN weitergegeben hast.
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