Mit dem Kinderkonto den Umgang mit Geld erlernen
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Das Wichtigste in Kürze:
- Bevor du ein Kinderkonto eröffnest, solltest du klären, ob es als Sparanlage für langfristige Ziele oder als Girokonto für den täglichen Bedarf dienen soll.
- Ein Kinderkonto ermöglicht es Eltern, das Taschengeld praktisch per Dauerauftrag zu überweisen und so die Finanzverwaltung für das Kind zu erleichtern.
- Bis das Kind volljährig ist, behalten die Eltern die Kontoverantwortung und können festlegen, welche Transaktionen erlaubt sind. Kinder können jedoch eine Bankkarte erhalten, um über ihr Konto zu verfügen. Sieh Dich in unserem Girokonto-Vergleich nach dem passenden Konto für Dein Kind um!
Den Zweck für das Konto definieren
Wenn Du ein Kinderkonto eröffnen möchtest, solltest Du Dir zuerst einmal die Frage stellen, wofür Du oder Dein Kind das Konto nutzen werden: als Sparanlage, um für den Nachwuchs vorzusorgen, oder soll es eher ein Girokonto werden, mit dem Dein Kind eigene Ausgaben bestreiten kann? Wie es auch bei Deinen eigenen Konten der Fall ist, erfüllen die verschiedenen Konten jeweils eigene Zwecke.
Mit dem Girokonto für Kinder das Taschengeld organisieren
Es bietet sich an, frühzeitig für den eigenen Nachwuchs ein Kinderkonto zu eröffnen. So kannst Du das Taschengeld für Dein Kind ganz praktisch per monatlichem Dauerauftrag überweisen. Auf diese Weise kann es Dir nicht passieren, dass das Taschengeld vergessen oder aufgrund eines Missverständnisses doppelt gezahlt wird.
Für Dein Kind bietet ein solches Konto sowieso viele Vorteile. Nicht nur, dass auch Dein Kind sicher weiß, wann das Taschengeld auf dem Konto ist. Außerdem hast Du die Möglichkeit, gemeinsam mit Deinem Nachwuchs nachzuvollziehen, wofür er Geld ausgibt.
Können die Kinder über das Geld auf dem Kinderkonto alleine entscheiden?
Bis zur Volljährigkeit des Kindes sind die Eltern oder gesetzlichen Vertreter verfügungsbefugt und haben die Kontoverantwortung. Auch wenn das Geld auf dem Konto Deinem Kind gehört, kannst Du festlegen, was es darf oder nicht darf. Du kannst beispielsweise veranlassen, dass Dein Kind eine Bankkarte bekommt, damit es am Geldautomaten sein Taschengeld einzahlen oder abheben kann.
Bekommt mein Kind eine Girocard oder Kreditkarte?
Auch Kinder können eine Kredit- oder Girokarte bekommen. Kinderkonten wird kein Dispositionskredit eingeräumt, können also nicht überzogen werden. Kreditkarten gibt es nur als Prepaid-Variante. Das bedeutet, dass ein bestimmter Betrag aufgeladen werden kann, mit dem Dein Kind zahlen kann. Diese Prepaid-Kreditkarten sind vor allem sinnvoll, wenn Dein Kind beispielsweise für einen Schüleraustausch ins Ausland geht. Ist das Guthaben der Karte aufgebraucht, kannst Du es bequem von zu Hause aus wieder aufladen.
Geld anlegen für längerfristige Ziele
Während das Girokonto ein nützlicher Begleiter im Alltag ist, dient ein Depot vor allem der längerfristigen Geldanlagen für Kinder. Du kannst zum Beispiel über mehrere Jahre regelmäßig Geld einzahlen, um für ein Studium, das erste Auto oder einfach eine schöne Reise zum Schulabschluss zu sparen.
Können auch Großeltern ein Kinderkonto anlegen?
Ja, auch Oma und Opa können für ihre Enkel ein Konto eröffnen. Neben den oben genannten Unterlagen für sich und das Kind müssen sie allerdings auch die schriftliche Zustimmung der Eltern (oder des gesetzlichen Vertreters) des Kindes für die Eröffnung mitbringen.
Wie kann ich ein Kinderkonto eröffnen?
Der genaue Ablauf der Kontoeröffnung hängt natürlich davon ab, welche Art von Konto Du für Deinen Nachwuchs eröffnen möchtest. Ein Sparkonto oder ein Depotkonto für ETF-Sparpläne kannst Du in der Regel selbst eröffnen, wenn das Ersparte zwar für den Nachwuchs gedacht ist, das Konto jedoch zunächst auf Deinen Namen läuft. Ein Junior-Depot hingegen läuft direkt auf dem Namen Deines Kindes. Hier bist nicht nur Du, sondern auch Dein Kind gefragt.
So liegt der Fall beim Girokonto für Kinder: Für die Kontoeröffnung und Legitimation brauchst Du neben Deinen eigenen Unterlagen auch die Deines Kindes, also Steuer-Identifikationsnummer und einen Kinderpass.