Quellensteuer: ausländische und deutsche Anlagen optimal versteuern
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Das Wichtigste in Kürze:
- Quellensteuer ist eine Steuer, die direkt an der Quelle der Kapitalerträge erhoben wird, wie z.B. durch die depotführende Bank.
- Bei ausländischen Kapitalerträgen kann eine Doppelbesteuerung auftreten, wenn die Quellensteuer im Ausland und die Abgeltungssteuer in Deutschland erhoben werden.
- Um Doppelbesteuerung zu vermeiden, kann ein Teil der ausländischen Quellensteuer durch das Doppelbesteuerungsabkommen (DBA) auf die deutsche Steuer angerechnet oder zurückgefordert werden, z.B. durch das Bundeszentralamt für Steuern (BZSt). Sieh Dich in unserem Depot-Vergleich nach dem passenden Broker für Dich um, um ebenfalls an der Börse handeln zu können.
Was ist eine Quellensteuer?
Die Steuer auf Aktien und Kapitalerträge heißt Quellensteuer. Sie ist keine Steuerart im eigentlichen Sinn, sondern der Oberbegriff für eine bestimmte Erhebungsform von Steuern. Der Begriff „Quellensteuer“ bedeutet:
- Die Steuer wird direkt an der Entstehungsquelle erhoben. Das ist üblicherweise die depotführende Bank: Bei Gutschrift der erzielten Erträge zieht die Bank den Betrag für die Abgeltungssteuer also automatisch ab und führt ihn an das Finanzamt ab.
- Die Steuer wird direkt in dem Land einbehalten, in dem die Gewinne erzielt wurden. Dieses Land wird als das so genannte Quellenland bezeichnet.
Quellensteuer in Deutschland
In Deutschland heißt die Quellensteuer auf Kapitalerträge Abgeltungssteuer. Sie gilt seit 2009 und löste das alte, komplizierte Steuersystem rund um die so genannte Spekulationssteuer ab. Ziel war eine Vereinfachung der Versteuerung von Aktiengewinnen: Seit Einführung der Abgeltungssteuer musst Du die Anlage KAP der Steuererklärung nur noch in Ausnahmefällen ausfüllen und Deine Gewinne dort angeben.
Dies gilt allerdings ausschließlich für inländische Anlagen. Komplizierter wird es bei Investments im Ausland. Klar ist: Auch Gewinne, die Du im Ausland erzielst, müssen versteuert werden.
Quellensteuer im Ausland
Es gibt zahlreiche Staaten, die wie Deutschland eine Quellensteuer für Kapitalerträge haben. Allerdings sind die Gesetze nicht einheitlich. Selbst in den Ländern der EU ist die Quellensteuer jeweils unterschiedlich gestaltet.
Dies gilt nicht für die Höhe der Steuer, sondern auch dafür, unter welchen Bedingungen sie eingezogen wird und welche Anlagen überhaupt darunterfallen. Einige Staaten belegen Zinseinnahmen und Erträge aus Wertpapieranlagen zum Beispiel mit unterschiedlichen Steuersätzen.
Entscheidend für die Frage, wie und wo die Steuer abgeführt wird, sind zwei Faktoren. Erstens: der Standort Deines Depots im In- oder im Ausland. Zweitens: die Herkunft Deiner Aktien und Wertpapiere. Wenn Du also wissen willst, wie die Quellensteuer in dem Land aussieht, in dem Dein Depot liegt oder aus dem Deine Aktien stammen, musst Du Dich erst einmal genau erkundigen. Die Regelungen im Ausland liest Du in diesem Ratgeber: Regelungen im Ausland
Fall 1: Depot im Ausland
Zuerst werden in dem Land Steuern abgezogen, in dem Du Dein Konto führst und Deine Gewinne erzielst. Hast Du zum Beispiel ein Depot in den USA, wird die entsprechende Quellensteuer den USA zugeführt. Dies gilt für alle Länder, deren Einkommenssteuergesetz erstens vorsieht, dass Aktiengewinne versteuert werden müssen, und zweitens, dass dies in Form einer Quellensteuer passiert.
Fall 2: Aktien im Ausland
In manchen Ländern wird die Steuer schon abgezogen, sobald Dividenden ausgeschüttet werden. Der Restbetrag geht dann auf Dein deutsches Konto ein und wird dort erneut besteuert, indem die deutsche Abgeltungssteuer automatisch abgezogen wird.
Hältst Du also zum Beispiel Anteile von Firmen, die ihren Firmensitz im Ausland haben, kann es schnell zur Doppelbesteuerung Deiner Gewinne kommen.
Quellensteuer ausgesuchter Staaten und ihre Anrechenbarkeit
So holst Du zu viel gezahlte Steuern zurück
Um eine Doppelbesteuerung zu vermeiden und damit die Steuerlast für die Anlegerinnen und Anleger zu senken, gibt es das Doppelbesteuerungsabkommen (kurz DBA). Damit soll verhindert werden, dass Du zweimal Steuern zahlen musst, wenn Du ausländische Anlagen hast.
Das Doppelbesteuerungsabkommen besagt, dass die Quellensteuer im Ausland auf die deutsche angerechnet wird. Das ist bis zu einem Anteil von 15 Prozent möglich. Konkret bedeutet das: Wurde im Ausland bereits Quellensteuer erhoben, wird dies von den Depotbanken in Deutschland bis zu einem Anteil von 15 Prozent berücksichtigt.
Liegt der ausländische Quellensteuersatz also bei 15 Prozent oder darunter, brauchst Du nichts weiter zu tun. Liegt er allerdings darüber, wird zunächst insgesamt ein höherer Anteil abgezogen, denn: Nicht die komplette ausländische Quellensteuer wird verrechnet. So ergibt sich insgesamt ein höherer Steuersatz als die üblichen 25 Prozent Abgeltungssteuer (plus Kirchensteuer und Solidaritätszuschlag).
Beispielrechnung: Aktien aus den USA
Ein Beispiel: In den USA liegt der Quellensteuersatz auf Dividenden bei 30 Prozent. Dir werden also zunächst 30 Prozent Deines Gewinns abgezogen. Das bedeutet, dass Du 15 Prozent Steuern zu viel gezahlt hast.
Sollte dies der Fall sein, kannst Du Dir diese zu viel gezahlten Steuern zurückerstatten lassen. Dazu musst Du entsprechende Anträge in den Ländern stellen, in denen die ausländische Quellensteuer erhoben wurde.
Rückerstattungsanträge beim BZSt
Das Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) stellt die Formulare zur Verfügung, die Du zur Rückerstattung der ausländischen Quellensteuer ausfüllen musst. Du findest die Anträge alphabetisch nach Ländern sortiert zum Download auf den Internetseiten des BZSt.
Sind Investitionen im Ausland zu bürokratisch?
Die Quellensteuer wird nicht nur in Deutschland, sondern auch in vielen anderen Ländern auf Kapitalerträge wie Aktiengewinne oder Zinsen erhoben. Um einer Doppelbesteuerung zu entgehen, solltest Du Deine im Ausland erzielten Kapitalerträge in der Steuererklärung angeben.
Dabei gilt es allerdings genau zu prüfen, ob sich der bürokratische Aufwand lohnt, der damit einhergeht: Wieviel Geld erhältst Du tatsächlich zurück? Im Zweifel ziehst Du einen Steuerberater hinzu, der Erfahrungen mit ausländischer Quellensteuerverrechnung hat.