Squeeze-Out: Herausdrängen der Kleinaktionäre
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Das Wichtigste in Kürze:
- Gemäß dem deutschen Aktiengesetz (AktG) kann ein Hauptaktionär ein Squeeze-Out-Verfahren durchführen, wenn er mindestens 95 Prozent der Anteile an einer Aktiengesellschaft (AG) hält. Mit diesem Anteil kann der Hauptaktionär die restlichen Minderheitsaktionäre zwingen, ihre Anteile zu verkaufen.
- Minderheitsaktionäre, die im Rahmen eines Squeeze-Out-Verfahrens gezwungen werden, ihre Anteile abzutreten, haben gemäß dem Aktiengesetz Anspruch auf eine angemessene Barabfindung. Die Höhe der Barabfindung wird durch einen unabhängigen Sachverständigen ermittelt, der den wirtschaftlichen Wert der Aktien zum Zeitpunkt des Squeeze-Outs bestimmt.
- Um an der Börse handeln zu können, benötigst Du zunächst ein Depot. Um das richtige Depot für Dich zu finden, sieh Dich einfach in unserem Depot-Vergleich um:
Was ist ein Squeeze-Out?
An der Börse bezeichnet man mit einem Squeeze-Out ein gesetzlich verankertes Ausschlussverfahren. Mit ihm können Kleinaktionärinnen und Kleinaktionäre per Zwangsabfindung aus der Aktiengesellschaft herausgedrängt werden.
Ein Squeeze-Out wird in der Regel im Zuge einer Unternehmensübernahme angestrebt. In den meisten Fällen folgt auf den Squeeze-Out das Delisting der AG. Das Unternehmen zieht sich von der Börse zurück, Du kannst seine Aktien nicht mehr handeln.
So läuft ein Squeeze-Out ab: Der Großaktionär kann das Squeeze-Out-Verfahren auf der Hauptversammlung des Unternehmens beantragen. Voraussetzung: Ihm gehören mindestens 95 Prozent der betreffenden Aktiengesellschaft. Ist die Beschlussfassung rechtskräftig, gehen alle Aktien auf den Großaktionär über.
Gründe für einen Squeeze-Out
Der Großinvestor hat meist hauptsächlich zwei Gründe, alle Anteile der Aktiengesellschaft zu kaufen.
In den meisten Fällen geht es um das liebe Geld: Minderheits- oder Kleinaktionärinnen und Kleinaktionäre verursachen einen großen Kosten- und Verwaltungsaufwand, zum Beispiel wegen der Hauptversammlung, die alljährlich durchgeführt werden muss. Außerdem haben alle Aktionärinnen und Aktionäre das Recht auf Informationen. Sie allen zukommen zu lassen, ist ebenfalls aufwändig und kostspielig.
Hält der Großaktionär alle Anteile alleine, kann er außerdem wichtige Entscheidungen für das Unternehmen einfacher durch- und umsetzen. Bleiben die Minderheitsaktionärinnen und -aktionäre im Boot, könnten solche Entscheidungen unangemessen verzögert oder gar blockiert werden.
Du erhältst eine Abfindung!
Gegner des Ausschlussverfahrens kritisieren dessen Zwangscharakter. Und es stimmt: Du als Privatanleger hast keine Möglichkeit, dem Squeeze-Out zu widersprechen.
Allerdings muss der Großaktionär Dich für Deinen Verlust angemessen entschädigen und Dir eine Barabfindung zahlen. Dazu ist er gesetzlich verpflichtet. Bei der Höhe der Abfindung hat der Großaktionär zwar Mitsprachrecht, alleine kann er sie aber nicht festlegen. Zusätzlich muss er eine Wirtschaftsprüfungsgesellschaft beauftragen, die die Bilanzen der jeweiligen AG prüft. Wie hoch die Abfindung sein muss, hängt von den wirtschaftlichen Verhältnissen der AG zum Zeitpunkt der Beschlussfassung ab.
Du erhältst Deine Abfindung, sobald Du Deine Anteile beim Großaktionär eingereicht hast.